Allgemeine Geschäftsbedingungen des Club FLY Hohe Wand (Club FLY)


1. Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen an den Reiseveranstaltungen und sonstigen Aktivitäten des Club FLY

Der Club FLY ist eine Verbindung von gleichgesinnten, dem Flugsport verbundenen Freunden und dient vor allem dazu, gemeinsame Aktivitäten unternehmen. Diese Aktivitäten dienen dem freundschaftlichen Umgang miteinander sowie der Förderung des Flugsports und werden zumeist vom Präsidenten organisiert.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Club FLY ist die Vollmitgliedschaft in demselben. Der Club FLY veranstaltet die Aktivitäten ausschließlich für Mitglieder.

Der Teilnehmer bestätigt, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere an den Sport- und Outdoor-Aktivitäten, erfüllt.

Minderjährige unter 14 Jahren benötigen für alle Aktivitäten eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Der Teilnehmer bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei den Veranstaltungen den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten bzw. während einer Aktivität den Anweisungen des Leiters Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des Teilnehmers zum vereinbarten Termin ohne abzusagen bewirkt den ersatzlosen Verlust des gesamten Anspruches.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstaltungsleiter darauf hinzuweisen, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder ähnliches.), innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) in ärztlicher Behandlung war oder ist, innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinsstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet, oder innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol, Medikamente oder Drogen zu sich genommen hat.

Der Club FLY übernimmt keinerlei Haftung für nachteilige Folgen, die durch die Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmer entstehen. Sollte ein Teilnehmer die besondere Eignung körperlicher oder sonstiger Art nicht erfüllen, so steht dem Club FLY bzw. dem verantwortlichen Leiter auch während der Veranstaltung das Recht zu, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte der Teilnehmer in seiner Anmeldung bezüglich seines Alters, seiner Daten, seiner Anschrift, seiner Eignung körperlicher oder sonstiger Art falsche Angaben machen, so steht dem Club FLY bzw. dem verantwortlichen Leiter auch während der Veranstaltung das Recht zu, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

2. Anmeldung, Rücktritt vom Vertrag, Preise, Zahlungsbedingungen

Die schriftliche oder mündliche Anmeldung stellt einen rechtskräftigen Vertrag dar. Der Teilnahmebeitrag ist im Voraus fällig, erst mit der Bezahlung desselben ist die Teilnahme gesichert.

Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos, bis 14 Tage vor der Veranstaltung fallen 50% Stornogebühr an, bei Rücktritt ab diesem Zeitpunkt (14 Tage vor der Veranstaltung) bis zum Veranstaltungsbeginn fallen 100% Stornogebühren an, insbesondere wenn es sich um Reisen handelt.

Leistungsumfang und Kostenbeiträge sind den jeweils gültigen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen und beziehen sich auf eine Person. Alle Reisekostenbeiträge und Gebühren sind im Voraus zu bezahlen. Ein Rechtsanspruch auf über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen besteht nicht. Freiwillige Leistungen des Veranstaltungsleiters während einer Veranstaltung oder Reise können nicht als Rechtsanspruch begründet werden und sind nicht Teil des Vertrages.


3. Gewährleistung und Verfall von Leistungen

Ist die Beendigung einer Veranstaltung witterungsbedingt nicht möglich oder scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der dafür geleisteten Beiträge. Bleibt der Veranstaltungsteilnehmer während der Veranstaltung ohne Entschuldigung fern, so besteht kein Anspruch auf Ersatz.


4. Minderung, Zusatzkosten

Wenn es bei einer Veranstaltung zu einer Minderung der Leistung oder Änderung der Leistungsbeschreibung, zum Beispiel durch Fahrzeugpanne oder Reparatur des Reisefahrzeuges, durch Wechsel des Quartieres wegen Buchungsfehlern durch Dritte oder durch Zeitverlust wegen Wetter- oder Pannenproblemen kommen sollte, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rücktritt, Kostenersatz oder Rückerstattung. Sollte in Abstimmung mit den Reiseteilnehmern ein kostenpflichtiges Ersatzfahrzeug zur Weiterführung der Reise angemietet werden müssen, haben die Reiseteilnehmer die Kosten dafür zu gleichen Teilen zu bezahlen.


5. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


6. Haftung, Versicherung

Der Club FLY und seine Beauftragten haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur insoweit, als die Haftpflichtversicherung – ohne auf die vorher Genannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung der Vorgenannten für allfällige Schäden ist ausgeschlossen.

Der Club FLY übernimmt nicht die Kosten für Schäden, die der Veranstaltungsteilnehmer an der eigenen oder clubeigenen Flug- und sonstigen Ausrüstung verursacht. (z.B. Windenschleppen, Motorfliegen, etc)

Es wird seitens des Club FLY nicht bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers gehaftet.


7. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Club FLY; für sämtliche Streitigkeiten aus unseren Vertragsabschlüssen wird das Bezirksgericht Wr. Neustadt als zuständiges Gericht vereinbart.

Die AGB können in der jeweils gültigen Fassung jederzeit über elektronische Datensysteme, derzeit unter www.fly-hohewand.at, eingesehen werden.